Ein jedes Unternehmen benötigt eine Gewerbeberechtigung um überhaupt gesetzlich in Österreich eine Tätigkeit in gewerblicher sowie industrieller Art selbständig aufnehmen zu können.
Es gibt nur wenige Ausnahmen wo es keine Gewerbeberechtigung bedarf in Form von Vermögensverwaltenden Unternehmen, Rechtsanwälte, Steuer und Wirtschaftsprüfer, aber diese haben eigene Zugangsvoraussetzungen.
In jedem anderen Fall muss der Inhaber, Eigentümer, Gesellschafter, handelsrechtliche Geschäftsführer einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, welcher die Voraussetzungen mitbringt um ein freies bzw. reglementiertes Gewerbe in Österreich gesetzlich anmelden zu dürfen beim Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft.
Unser Unternehmen hat sich hier spezialisiert auf die Vermittlung von geeigneten gewerberechtlichen Geschäftsführer, welcher alle nötigen Kenntnisse sowie Voraussetzungen mitbringt um dieses Gewerbe rechtlich und ordnungsgemäß gegenüber den Behörden und dem Eigentümer ausüben zu dürfen.
Vermittlung von gewerberechtlichen Geschäftsführer
- Überlassung von Arbeitskräften
- Baugewerbetreibender
- Vermögensberater
- Unternehmensberater
- Inkassoinstitut
- Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger)
- Güterbeförderung (national und international)
- Taxi und Mietwagengewerbe
- Gastgewerbe
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