AGB für die Unternehmensberatung


Geltungsbereich



1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle
Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmensberater – kurz (Auftragnehmer
genannt) und dem Kunden kurz (Auftraggeber) genannt.


1.2. Alle Parteien vereinbaren die Geltung dieser AGB nicht nur für das erste
Rechtsgeschäft, sondern ausdrücklich auch für sämtliche weiteren Geschäfte, wie
insbesondere Folge- und Zusatzaufträge.


1.3. Alle Parteien erklären Verträge nur aufgrund dieser AGB abschließen zu wollen.
Allfälligen Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
Diese gelten nur dann, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
Wird ausnahmsweise die Geltung anderer Vertragsbedingungen vereinbart, so
gelten deren Bestimmungen nur soweit sie nicht mit einzelnen Bestimmungen dieser
AGB kollidieren.
Nicht kollidierende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen.
In Rahmenvereinbarungen getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit
sie mit den Bestimmungen dieser AGB in Widerspruch stehen; im Übrigen werden
die Rahmenvereinbarungen durch diese AGB ergänzt, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde.


1.4. Der Auftraggeber erklärt mit Unterfertigung der Auftragsbestätigung oder eines
Angebotes des Auftragnehmers, dass er mit dem Inhalt dieser AGB einverstanden
ist.


1.5. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB und zum Einzelvertrag bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Erklärungen per Telefax entsprechen dem Schriftlichkeitserfordernis, nicht jedoch
Mitteilungen per E-Mail.
Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden.
Es wird festgehalten, dass Nebenabreden zu diesen AGB nicht bestehen.


Vertragsabschluss

2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt entweder
durch Unterfertigung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung durch den
Auftraggeber oder durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch
den Auftragnehmer zu Stande.


Leistungsumfang

3.1. Der Auftragnehmer übernimmt als Unternehmensberater – Beratung und
Vertretungstätigkeiten für den Auftraggeber auf Grundlage einer Vollmacht und der
unterfertigten Auftragsbestätigung.


Honorar

4.1. Die Höhe des jeweiligen Honorars ergibt sich aus dem unterfertigten Angebot
oder aus der Auftragsbestätigung, wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot des
Auftragnehmers erbracht, so kann der Auftragnehmer jenes Honorar geltend
machen, das seinen üblichen Konditionen oder einem angemessenen Entgelt
entspricht.


4.2. Das im Angebot oder der Auftragsbestätigung angeführte Honorar ist zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer geschuldet.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer zur wöchentlichen
Abrechnung berechtigt.
Das Honorar ist bei Rechnungserhalt, ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das
Konto der Sudi Consulting KG (kurz Auftragnehmer) zu überweisen.


4.3. Wird die Rechnung vom Auftraggeber nicht binnen 10 Tagen ab Zugang
schriftlich beanstandet, gilt diese hinsichtlich der darin verrechneten Stunden,
Positionen, Pauschalen und der Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt.


4.3. Für den Fall des Zahlungsverzuges hat der Auftraggeber – 12 % Zinsen p.a. zu
bezahlen sowie für die Erstellung der Mahnung einen Unkostenbeitrag von 75 Euro.
Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer, die Sudi Consulting
KG sämtliche dadurch entstandenen, zweckmäßigen und notwendigen Kosten, wie
insbesondere Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche und allfällige
gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.


Vertragslaufzeit

5.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung
einer 3-monatigen Kündigungsfrist nur zum Ende des letzten Tages im jeweiligen
Quartal enden.


Vorzeitige Beendigung des Vertrages

6.1. Die Sudi Consulting KG (Auftragnehmer) ist berechtigt, den Vertrag auch
vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger
Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn a) der Auftraggeber mit einer
Zahlung, trotz Mahnung mehr als sieben Tagen in Verzug ist; b) gesetzliche oder
vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verstößt; c) über das
Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird
(Ausnahme: die Sudi Consulting KG berät als Sanierer im Insolvenzverfahren;


6.2. Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ist die
Sudi Consulting KG bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von jeder
Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Abberufung der überlassenen
Arbeitnehmer auf Kosten des Auftraggebers berechtigt.


Gewährleistung

7.1. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind bei
sonstigem Verlust binnen drei Monaten gerichtlich geltend zu machen.


Haftung

8.1. Die Sudi Consulting KG (Auftragnehmer) haftet gegenüber dem Auftraggeber
nur bei grobem Verschulden und Fahrlässigkeit.
Ansonsten ist eine Haftung ausgeschlossen.
8.2 Den Beweis, dass der Auftragnehmer, die Sudi Consulting KG einen Fehler in der
Beratung oder Vertretung begangen hat trägt der Auftraggeber.


Allgemeines

9.1. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) ist
das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz der Sudi Consulting KG
(Auftragnehmer) zuständig.


9.2. Erfüllungsort für die Unternehmensberatung und Zahlung des Auftraggebers ist
der Sitz der Sudi Consulting KG (Auftragnehmer).


9.3. Beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) vereinbaren die Anwendung
österreichischen Rechts, auch wenn der Ort des Arbeitseinsatzes im Ausland liegt.


9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Einzelvereinbarung
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die
Vertragsteile die Geltung einer wirksamen Bestimmung, die dem wirtschaftlichen
Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.


9.5. Änderungen der Firma, der Anschrift, der Rechtsform oder andere relevante
Informationen haben beide Parteien (Auftragnehmer und Auftraggeber) umgehend
schriftlich bekannt zu geben.


9.6. Als Gerichtsstand wird das Handelsgericht Wien vereinbart. Wir klagen oder
können nur geklagt werden beim Handelsgericht Wien.
Sollten Sie dennoch ihre Klage an einem anderen Gerichtsstand einklagen dann
werden wir sofort Klageabweisung beantragen wegen Verfahrensfehler.


9.7. Es wird die salvatorische Klausel vereinbart.
Sollte ein Punkt dieses Vertrages warum auch immer hinfällig bzw. ungültig werden
bleibt der Rest aufrecht und gültig.


Vollmacht
10.1. Zwischen den Parteien (Auftragnehmer und Auftraggeber) wird ein
Vollmachtverhältnis definiert.


10.2. Dieses Vollmachtverhältnis muss von beiden Parteien (Auftraggeber und
Auftragnehmer) unterzeichnet werden da wir Sie ansonsten nicht vor Behörden
öffentlichen Rechts, Kunden, Lieferanten etc. vertreten dürfen.


10.3. Für den Fall der Fälle, dass ein Auftragsverhältnis ordnungsgemäß zu Stande
gekommen ist, aber die Vollmacht vom Auftraggeber nicht unterzeichnet wurde dann
nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass wir nur Beratungsleistungen erbringen
können ohne den Auftraggeber zu vertreten bis dieser die benötigte Unterschrift auf
der Vollmacht geleistet hat.


10.4. Das Vollmachtverhältnis gilt unabhängig vom Auftragsverhältnis und erlischt
durch entsprechende schriftliche Mitteilung des Vollmachtgebers (Auftraggeber) oder
durch Zurücklegung des Bevollmächtigten (Auftragnehmer) und bedarf keiner
Einhaltung von Kündigungsfristen oder Terminen bzw. auch keiner
außerordentlichen Kündigung.


10.5. Die entsprechende schriftliche Mitteilung (Post – keine Mail) muss dem
Bevollmächtigten (Auftragnehmer) zugehen und das Vollmachtverhältnis erlischt
dann ab dem nächsten Tag an dem der Bevollmächtigte (Auftragnehmer) die
schriftliche Mitteilung per Post erhalten hat und gleichfalls verhält es sich mit der
Zurücklegung der Vollmacht durch den Bevollmächtigten (Auftragnehmer).


10.6. Den Beweis, dass die Partei (Auftraggeber und Auftragnehmer) die Mitteilung
über Zurücklegung und schriftliche Mitteilung an die jeweilige Partei zugestellt wurde
trägt die jeweilige Partei selbst (Auftraggeber und Auftragnehmer).


10.7. Ein möglicher Haftungsanspruch durch den Auftraggeber (Vollmachtgeber)
besteht nur, bis zu diesem Tag an dem die Zurücklegung der Vollmacht oder
schriftliche Mitteilung beim Bevollmächtigten (Auftragnehmer) und Vollmachtgeber
(Auftraggeber) bei der jeweiligen Partei eingelangt ist.