Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Firma

Sudi Wirtschaftskanzlei GmbH
Lastenstraße 14-14c, 2.OG, Top 231 (Büro 21)
A – 8020 Graz

Datenschutzbeauftragter

Sudi Patrick
Lastenstraße 14-14c, 2.OG, Top 231 (Büro 21)
A – 8020 Graz
+43 660 320 716 2
office@sudi-kanzlei.at
www.sudi-kanzlei.at

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Sudi Wirtschaftskanzlei GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem
Webzugänglichkeitsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen
Parlaments über den barrierefreien Zugang zu unseren Webseiten und Inhalten
sowie der mobilen Anwendung barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der
Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach
WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA.

Feedback & Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht
und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit eingroßes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern
- Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung
der Barrierefreiheitsanforderungen - so bitten wirSie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Sudi Wirtschaftskanzlei GmbH
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office@sudi-kanzlei.at
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Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen
und Anregungen senden Sie uns bitte an unsere Mail: office@sudi-kanzlei.at zu senden.
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite
oder des Dokuments an.

Kontakt:
Sudi Wirtschaftskanzlei GmbH
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A – 8020 Graz
office@sudi-kanzlei.at
www.sudi-kanzlei.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit
können Sie sich mittels Beschwerde an die ÖsterreichischeForschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)
wenden. Die FFG nimmt über dasKontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen oder via
Mail:beschwerdestelle-wzg@ffg.at
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben
des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondereMängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen
beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen
auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die derBeseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Die Sudi Wirtschaftskanzlei hat alle Anforderungen nach bestem Wissen auf ihren Webseiten umgesetzt.

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